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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung Hüpfburgen

 

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Mietverträge und zusätzlichen Leistungen von Aufblas Spaß - B.Calefice Eventverleih“ (im Folgenden Vermieter genannt) gelten gegenüber den Kunden (im Folgenden Mieter genannt) die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen bedürfen für ihre wirksame Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.
 

2. Vertragspartner / Buchungsangaben / Vertragsabschluss 

2.1 Vertragspartner
Der Vertrag über die Vermietung von Hüpfburgen und Zusatzleistungen kommt zustande mit Benjamin Calefice als Inhaber von Aufblas Spaß - B.Calefice Eventverleih Am Kapf 8, 77790 Steinach, sobald die Anmeldung des Mieters durch den Vermieter bestätigt worden ist. Es gilt deutsches Recht.

2.2 Buchungsangaben
Dem Mieter werden beim Ausfüllen des erforderlichen Buchungsformulares, erreichbar unter https://www.aufblas-spass.de/buchung, für  den  Ablauf notwendige Informationen abgefragt.
Diese Daten werden gemäß unserer Datenschutzbestimmungen behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Folgende Informationen werden abgefragt und müssen vom Mieter gewissenhaft ausgefüllt werden. Der Mieter muss vor der "Einreichung" folgende Punkte prüfen und sicherstellen.

⦁    2.2.1 Vorname, Nachname / Unternehmen/ Rechnungsanschrift
Die angegebenen Daten müssen juristische oder natürliche Personen mit Meldeadresse in Deutschland für den Vermieter erkennbar machen. Die buchende Person muss bevollmächtigt sein für das etwaige Unternehmen Verträge im geforderten Umfang abzuschließen. Unvollständige- oder falsche Angaben werden als Verstoß gegen deutsches Recht zur Anzeige gebracht.

⦁    2.2.2 E-Mail /Telefonnummer
Die angegebene  E-Mail muss vollständig und korrekt sein. 
Die angegebene Telefonnummer soll dem Lieferanten  ermögliche Verbindung aufzunehmen und muss im geplanten Lieferzeitraum Erreichbarkeit gewährleisten.
Telefonnummern von abweichenden Kontaktpersonen müssen im Feld "Anmerkungen" mitgeteilt werden.

⦁    2.2.3 Wunschmodul/ Zusatzoptionen 
Die jeweiligen Positionen sind mit Basispreis angegeben. Wählt der Mieter eine nicht verfügbare Position, wird der Mieter telefonisch oder schriftlich (digital) vom Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt und unterbreitet Alternativvorschläge. Diese Alternativvorschläge werden nach Einigung
durch den Vermieter bestätigt. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird die Buchung für den Mieter kostenlos storniert.

⦁    2.2.4 Gewünschter Lieferzeitraum/ Abholzeitpunkt
Der gewünschte Lieferzeitraum ist vom Kunden zu planen. Die erste Feld steht für den frühstmöglichen Lieferzeitpunkt, das zweite Feld steht für den spätesten Lieferzeitpunkt.
Die Spanne zwischen beiden Zeitpunkten muss mindestens zwei Stunden betragen und bildet das Lieferzeitfenster ab. Der Vermieter behält sich vor die Lieferzeit bei starkem Auftragsaufkommen anzupassen. Der Mieter wird durch den Vermieter mindestens 48Std vorher über etwaige  Änderung der Lieferzeit informiert.

Das dritte Feld stellt die gewünschte Abholuhrzeit dar. Die Abholung findet grundsätzlich am selben Tag statt. Die Abholung nach 22:00 Uhr ist nicht möglich. Soll das Leihgerät über diesen Zeitpunkt hinaus betrieben werden, muss das Leihgerät über zwei Tage gebucht werden. Die vom Mieter angegebene Uhrzeit bezieht sich dann auf den Folgetag.
Abholungen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr  müssen gesondert angefragt werden und sind Aufpreispflichtig.

⦁    2.2.5 Lieferadresse
Die Lieferadresse muss mit der App Google Maps auffindbar sein. Ist dies nicht der Fall müssen etwaige Standortdaten dem Vermieter spätestens 48 Std vor dem Leistungszeitraum mitgeteilt werden. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, behält sich der Vermieter vor die Lieferung zu verweigern und die Buchung kostenpflichtig mit 100% des Buchungswertes zu stornieren.

 

 

 

2.3 Vertragsabschluss
Die Buchung erfolgt durch Abschicken des ausgefüllten Buchungsformulars (Klick auf das Feld „einreichen“), womit der Mieter ein verbindliches Angebot zur Anmietung der gewählten Hüpfburg bzw. zur Dienst- oder Zusatzleistung abgibt. Zur Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bei dem Vermieter erhält der Mieter sodann umgehend eine Bestätigung per E-Mail. Erst mit dem Zugang einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail, die der Vermieter an den Mieter sendet, kommt der Vertrag über die Vermietung der Hüpfburg zustande, mit dem der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet ist.


3. Vorbereitungsmaßnahmen durch den Mieter

Mit der Buchung verpflichtet sich der Mieter die, für einen reibungslosen Ablauf nötigen, Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen werden dem Mieter in den AGB durch den Vermieter eröffnet und durch den Mieter mit dem Ausfüllen der entsprechenden Checkbox im Buchungsanfrageformular bestätigt. 
 

3.1 Vorbereitung der Lieferung
Der Aufstellort muss barrierefrei  und gut mit einem Transporter oder Transportwagen (min. 90cm Breite) erreichbar sein. 
Eine Lieferung über Treppen, Mauern, Hindernisse, Engstellen oder Fußwege über 50 Meter Entfernung von Parkplatz zum Aufstellort , ist kostenpflichtig und muss vor der Buchung gesondert angefragt werden. Die Kosten werden in einem solchen Fall je nach erwartetem Aufwand, individuell geplant. Wurde im Buchungsverlauf versäumt entsprechende Angaben zu machen, behält es sich der Vermieter vor die Leistung zu verweigern und den Ausfall kostenpflichtig mit 100% des Buchungswertes in Rechnung zu stellen.


Der Mieter verpflichtet sich die Aufnahme des Lieferanten durch eine zeichnungsberechtigte, volljährige Kontaktperson vorzubereiten.
Die Kontaktperson muss erreichbar und von Lieferung bis zur Unterzeichnung der Lieferunterlagen (ca 30-45 Minuten) physisch anwesend sein. Der Kontaktperson muss durch den Mieter vorher eröffnet werden, dass sie die Sicherheitstechnische Unterweisung erhält und stellvertretend für den Mieter als Bediener bzw. Entleiher nach DIN EN 14960 durch den Vermieter wahrgenommen wird. Etwaige durch den Mieter oder seine Vertreter/Helfer entstandenen Wartezeiten werden dem Mieter vollumfänglich mit 25€ zzgl. MwSt / angebrochene 0,5 Std, in Rechnung gestellt.


3.2 Vorbereitung des Aufstelluntergrundes
Der Aufstelluntergrund ist von Unrat, Fäkalien und Gegenständen zu befreien welche Schutzplane oder Leihgerät beschädigen oder verunreinigen können. Ist der Aufstelluntergrund nicht zur Aufstellung geeignet vorbereitet, behält sich der Vermieter vor die Reinigungsarbeiten der Aufstellfläche mit 25€ zzgl. MwSt / angebrochene 0,5 Std in Rechnung zu stellen oder bei gänzlich ungeeigneten oder falsch in der Buchung angegebenen Untergrund, die Leistung zum Schutz des Leihgerätes kostenpflichtig mit 100% des Buchungswertes zu verweigern.


3.2.1 Definition des Aufstelluntergrundes

Im Buchungsanfrageformular auf www.aufblas.spass.de , erreichbar unter dem Reiter Buchung, werden dem Mieter mehrere Untergrundarten zur Auswahl angeboten.
Die Untergründe sind je nach Aufwand mit einem Aufpreis versehen.
Der Mieter muss seinen Untergrund wahrheitsgemäß angeben und kann sich vom Vermieter beraten lassen wenn er Probleme dabei hat seinen Untergrund zu definieren.

 

Der Untergrund wird in Material, Dichte, Beschaffenheit und Bewuchs wie folgt unterschieden:

⦁    1. Rasen gepflegt: gemähter Grasrasen, keine oder wenig freie/erdige Stellen.
      dichter Bewuchs, Eintreiben von Erdankern 35cm tief möglich, Halt durch festes Erdreich gegeben. Achtung! Rasen sollte nicht frisch gemäht          werden.
      Das Aufstellen mit Standardzubehör ist ohne Probleme möglich und verursacht keine Mehrkosten.

⦁    2. Rasen ungepflegt: Grasrasen, freie erdige Stellen, Mischbewuchs, verbrannte Stellen.
      Eintreiben von Erdankern 35cm tief möglich. Halt durch festes Erdreich gegeben. Achtung! Rasen sollte nicht frisch gemäht werden.
      Das Aufstellen mit Schutzplane ist gegen Aufpreis möglich.

   3. Asphalt, Beton, Pflaster: Aufstelluntergrund mit vollflächig oder teilweise hartem Untergrund. Eintreiben von Erdnägeln nicht möglich. 
      Das Aufstellen mit Schutzplane, Fallschutzmatten und Gewichten ist gegen Aufpreis möglich.

⦁    4. Sand: Teilweise oder komplett sandiger Untergrund. Halt von Erdnägeln nicht gegeben
      Das Aufstellen mit großflächig ausgebreiteter Schutzplane, Fallschutzmatten und Gewichten ist gegen Aufpreis möglich.
      Etwaige Reinigungsarbeiten müssen durch den Mieter eingeplant werden.

⦁    5. Waldboden/ Obstboden: Erdige Stellen, Laub, Fallobst oder Geäst. Teilweise oder komplett sandiger Untergrund. 
      Das Aufstellen mit großflächig ausgebreiteter Schutzplane, Fallschutzmatten und Gewichten ist gegen Aufpreis möglich.
      Etwaige Reinigungsarbeiten durch starke Verschmutzung müssen durch den Mieter eingeplant werden.


3.3 Vorbereitung der Stromversorgung
Der Mieter verpflichtet sich eine 230V Stromversorgung mit Schutzkontaktsteckdose am Aufstellort bereit zu legen. Je nach Modul kann die Position oder die Anzahl der benötigten Stromquellen variieren. Die genaue Position und Anzahl der benötigten Leitungen können beim Vermieter vor der Lieferung erfragt werden. Die Versorgungsleitungen müssen für einen Verbrauch von 2,6kw/h geeignet sein. Kabeltrommeln müssen intakt und abgerollt sein. Versäumt es der Vermieter die Stromleitung vor der Lieferung vorzubereiten, werden etwaige Wartezeiten mit 25€ zzgl. MwSt / angebrochene 0,5 Std in Rechnung gestellt.

 

4.Leistungsumfang, Ablauf und Betrieb
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der durch den Mieter angefragten Buchung und durch den Vermieter bestätigten Buchung.
 

4.1 Lieferung
Das Lieferpersonal liefert das Leihgerät im vom Kunden angegebenen Zeitraum. Der Vermieter behält sich vor den Lieferzeitraum zu ändern um einen Gesamtlieferbetrieb wirtschaftlich zu gestalten. Etwaige Änderungen werden dem Mieter  mindestens 48 Stunden vor dem Leistungszeitraum bekannt gegeben. 
Das Lieferpersonal meldet sich zwischen 10 und 30 Minuten vor der Lieferung telefonisch unter der in der Buchung angegebenen Telefonnummer. Der Mieter oder sein bestellter Helfer muss in dieser Zeit, unter der vom Mieter angegebenen Telefonnummer, erreichbar sein.
Wartezeiten die auf ein teilweise oder vollständiges Versäumen der in Punkt 3 aufgeführten Vorbereitungsmaßnahmen, zurück zu führen sind, werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

4.2 Aufbau
Nach Kontrolle des Untergrundes und der vom Mieter zu treffenden Vorbereitungsmaßnahmen,
wird das Leihgerät zum Aufstellort verbracht und aufgebaut.
Während des Aufbaues erhält die, durch den Mieter bestimmt, Kontaktperson die Merkblätter für "Aufsicht", "Bediener", "Veranstalter" und "Sicherheitsbestimmungen"
Zudem wird bei Veranstaltungen öffentlicher Art ein Safetycase übergeben (entfällt bei Buchungen mit Bedienpersonal).

 

Inhalt des Safetycase:

1.    Koffer
2.    Trillerpfeife
3.    2xWarnweste
4.    Signalhorn
5.    Flügelrad-Anemometer
6.    Merkblatt für Veranstalter
7.    Merkblatt für Bediener
8.    Merkblatt für Aufsichten
9.    Sicherheitstechnische Hinweise - Leihgerät

Bei Verlust einzelner Teile oder des gesamten Safetycases, werden die verlorenen oder beschädigten Teile nachträglich in Rechnung gestellt.

 

Nach erfolgreichem Aufbau wird die Kontaktperson in die Bedienung und Sicherheitshinweise nach DIN EN 14960 eingewiesen. Die Hüpfburg wird in technisch einwandfreiem, vollständigem und aufgebauten Zustand übergeben. Die Kontaktperson bestätigt dies mit ihrer Unterschrift.
 

4.3 Betrieb und Abholvorbereitung
Während des Betriebes hat der Mieter für einen nach DIN EN 14960 sicheren Betrieb zu sorgen. Der Mieter überprüft regelmäßig den Luftstrom, die Verankerung sowie den Sitz der Fallschutzmatte. 
Der Mieter überprüft durchgehend die Wetterlage und nimmt das Leihgerät rechtzeitig außer Betrieb. Alle hierzu notwendigen Vorschriften können den Merkblättern im SafetyCase entnommen werden oder beim zuständigen Controller (Vermieter) nachgefragt werden.
Der Mieter trägt die Verantwortung für einen besonnenen, rücksichtsvollen  Spielbetrieb und für das Einhalten der spezifischen Sicherheitsbestimmungen wie Anzahl der Nutzer, Größe der Nutzer, Gewicht der Nutzer, Alter der Nutzer. Kann der Vermieter einen sicheren Betrieb nicht gewährleisten, verpflichtet sich der Mieter das Leihgerät  zu räumen und durch Ziehen des Gebläsesteckers außer Betrieb zu nehmen.

Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Sollte dies nicht geschehen und fällt dadurch eine Vermietung aus, wird dieser Ausfall dem Mieter in vollem Umfang nach Abzug ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Das Gerät ist zum vereinbarten Abholzeitpunkt durch den Mieter zu trocknen und zu reinigen. 
Versäumt der Mieter das Gerät zu reinigen oder zu trocknen werden ihm/ihr die Endreinigung sowie die Trocknungsarbeiten mit einer Stundenpauschale i.H.v. 30€ inkl. MwSt in Rechnung gestellt.

4.4 Abholung
Die Abholung erfolgt durch den Vermieter innerhalb drei bis sechs Stunden nach gebuchter Abholuhrzeit.
Das Gerät wird vor dem Verpacken zwar auf Schäden und Verunreinigungen überprüft, dies kann jedoch aufgrund von Dunkelheit und Witterung nicht immer im vollen Umfang erfolgen.
Auch wird vermieden das Gerät in der Nacht in Wohngebieten nochmal aufzublasen. Deswegen ist eine abschließende Beurteilung erst beim nächsten Einsatz möglich. Der Vermieter behält sich vor anfallende Reinigungsarbeiten oder Trocknungsarbeiten auch nachträglich noch in Rechnung zu stellen.
 

5. Preise
Die auf der Homepage www.aufblas-spass.de angegebenen Basismietpreise der Leihgeräte beziehen sich auf die Selbstabholung durch den Kunden. Optional ist  die Lieferung und der Auf- Abbau buchbar. Die Preiskalkulation hierzu geschieht über das Buchungsformular.
 

5.1 Lieferaufpreis
Lieferung und Abholung werden mit 0,60 € zzgl MwSt pro zurückgelegten Kilometer zusätzlich berechnet.

 

5.2 Aufschlag Untergrund
Je nach Untergrund Beschaffenheit werden verschiedene Varianten angeboten.

1.    Rasen gepflegt : Im Basispreis enthalten. Aufpreis 0€ zzgl MwSt.
2.    Rasen ungepflegt: Aufstellung mit Schutzplane. Aufpreis 5€ zzgl MwSt.
3.    Asphalt, Beton, Pflaster 1: Aufstellung mit Fallschutzmatten und Schutzplane.
Die Sicherung mit 163kg je Ankerpunkt, übernimmt der Mieter und wird durch den Vermieter überprüft. Aufpreis 20€ zzgl MwSt.
4.    Sand: Aufstellung mit großflächig ausgelegten Schutzplanen. Aufpreis 20€ zzgl MwSt.
5.    Waldboden/ Obstboden: Aufstellung mit Fallschutzmatten und Schutzplane. Aufpreis 20€ zzgl 

Ist eine Sicherung mit Erdankern nicht möglich ( zu fester oder zu lockerer Boden z. B. Sand oder Asphalt), kann der Mieter einen geeigneten Gewichtsatz gegen einen Aufpreis dazu buchen.

 

5.3 Bedienpersonal
Gegen einen Aufpreis zu 30€ zzgl. MwSt je Stunde, kann der Mieter Bedienpersonal dazu buchen.
Das Bedienpersonal ist rein für die Umsetzung der Sicherheitsregeln verantwortlich und übernimmt keine Betreuungsaufgaben.

 

5.4 Mehrtägige Buchung
Bei mehrtägigen Buchungen berechnet der Vermieter jeden weiteren Tag  mit 50% des Basispreises. Gezahlte Aufschläge für Lieferung und Aufstellu
ntergrund werden nur einmalig fällig.

 

5.5 Zahlung

Der Mieter/Kunde verpflichtet sich, die erbrachte Leistung innerhalb der vom Vermieter auf der Rechnung eingeräumten Frist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter vor, eingeräumte Rabatte zu streichen und den regulären Preis der Leistung in Rechnung zu stellen.

6. Mietdauer
Die Mietdauer entsprich einer normalüblichen Veranstaltungsdauer von 6-12 Stunden, jedoch nicht mehr als 48 Stunden. Die Toleranz von 36 Stunden dient hier zur Organisation und zeitlichen Planung des Verleihbetriebes. 
Soweit die Maximalmietdauer von 48 Stunden nicht mit anderen Buchungen im Konflikt steht, wird dem Kunden das jeweilige Modul für einen Zeitraum 36 Stunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies ist jedoch eine freiwillige Leistung des Vermieters. Die Dauer kann durch eine gesonderte Anfrage kostenpflichtig erweitert werden.
Den Preis für einen längeren Zeitraum  als beschrieben wird individuell vereinbart.

 

7. Termine
Kann ein vom Vermieter bestätigter Miettermin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, die über eine Erstattung einer vorausgeleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere z. Bsp. entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten, Mehrkosten für eine Ersatzanmietung. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens des Vermieters oder auf Schadensersatz für vom Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

8. Ausfall und Stornierung
 

8.1 Ausfall während des Betriebes
Für Ausfallzeiten durch ungünstige Witterungsverhältnisse oder durch eine Reparatur eines während der Mietzeit entstandenen Schadens am Mietobjekt wird kein Nachlass gewährt.

 

8.2 Stornierung durch den Vermieter
Erlaubt die Witterung keinen sicheren Betrieb oder ist ein Lieferbetrieb aufgrund von Krankheit, Pannen, Unfall oder Witterung nicht möglich, behält sich der Vermieter vor die Buchung zu stornieren und verweigert hiermit alle Ausgleichzahlungen.

 

8.3 Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann den, durch die Buchungsbestätigung zustande gekommenen Mietvertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen kostenlos bis um 18 Uhr, zwei Tage vor der gebuchten Leistung stornieren. Nach dieser Frist werden Stornierungskosten in Höhe von 30% des Buchungswertes fällig. Möchte der Mieter das Leihgerät am Leistungstag stornieren, stellt der Vermieter 80% des Buchungswertes in Rechnung.


9.Gebühren, Genehmigungen
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren oder Gebühren für Abnahmeprüfungen vor Ort durch TÜV, Ordnungsamt, etc. trägt der Mieter. Er übernimmt die Einholung sämtlicher zivilrechtlich notwendiger Bewilligungen (Einholung der Zustimmung von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten) und/oder eventuell notwendiger Genehmigungen nach öffentlichem Recht (z. Bsp. nach der StVO) auf eigene Kosten.
 

10. Schäden am Mietobjekt
Reparaturen darf der Mieter am Mietobjekt nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen/ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Änderungen an der Hüpfburg werden von einem Meisterbetrieb bzw. Fachwerkstatt behoben sofern sie nicht fachgerecht erfolgt sind. Die anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 


11. Betrieb des Mietobjektes / Sicherheitsbestimmungen
⦁    Der Mieter bestätigt mit Bestätigung dieser AGB, dass er einen sicheren Betrieb der Hüpfburg gewährleisten kann. Insbesondere achtet er darauf, dass geeignetes Personal in ausreichender Anzahl den Betrieb betreut, die Kinder während des Spielens auf der Hüpfburg beaufsichtigt und darauf achtet, dass sich nicht mehr Kinder auf der Hüpfburg befinden, als nach Betriebsanleitung oder Leistungsbeschreibung zugelassen sind, damit ein verletzungsfreier Betrieb gewährleistet ist.
⦁    Die Hüpfburg ist gegen Wind zu sichern und am Boden sicher zu befestigen. Bei Sturm oder starkem Wind ist der Betrieb einzustellen.
⦁    Die Hüpfburg ist ausschließlich gem. der gelieferten Betriebsanleitung und/oder der Anweisungen des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zu benutzen.
⦁    In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg ist Rauchen untersagt und Berührungen mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen sind zu unterlassen. Ein Sicherheitsabstand von Wärmequellen von mindestens 2 Metern ist einzuhalten, um eine Beschädigung und die Brandgefahr auszuschließen.
⦁    Die Hüpfburg darf ausschließlich ohne Schuhe betreten werden. Das Klettern an Wänden und Balken ist untersagt.
⦁    Bei der Benutzung der Hüpfburg sind Brillen, spitze, scharfkantige Gegenstände oder Schmuckstücke abzulegen. Lebensmittel dürfen nicht mit in die Hüpfburg genommen werden.
⦁    Mit der Hüpfburg dürfen keine Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen etc. behindert oder eingeschränkt werden. Zu anderen Objekten oder Gegenständen ist beim Aufbau der Hüpfburg ein Sicherheitsabstand zu berücksichtigen:
⦁    Eingangsbereich: 3,5 bis 4 m, Seiten und Rückseite 1,8 bis 2,5 m. Bei großem Menschenandrang sind diese Bereiche durch die Aufstellung von Absperrungen sicherzustellen, die mindestens 1 m hoch sein sollen.
⦁    Während der Benutzungsdauer muss das Gebläse (220 V) immer in Betrieb bleiben. Bei Regen ist das Gebläse auszuschalten bzw. stromfrei zu schalten und trocken unterzustellen!
⦁    Ausschließlich die verantwortliche Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Es muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden und es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden.
⦁    Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Die Hüpfburg darf nicht betreten werden, bevor diese vollständig aufgeblasen ist. Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein.
⦁    Evtl. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden!

 

10. Haftung

⦁    Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden sind.
⦁    Für alle Gefahren, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen, hat der Mieter zu haften und sich den Gesetzen entsprechend abzusichern und zu versichern. Mit der Abnahme des Mietobjektes bestätigt der Mieter, dass ausreichend ausgebildetes Betreuungspersonal und ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sind.
⦁    Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust der Hüpfburg haftet der Mieter und hat dem Vermieter die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung nach Rechnungslegung zu erstatten.
⦁    Vom Haftungsausschluss des Vermieters nicht umfasst sind Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind.
⦁    Montageanleitung, Bedienungsanleitung/Betriebshinweisen und Anweisungen des Vermieters oder dessen Erfüllungsgehilfen sind unbedingt zu folgen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Mieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

 

11. Widerrufsrecht

Ist der Teilnehmer Verbraucher, also eine natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken abgibt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, hat er nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht. Für das Widerrufsrecht gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen, die im Folgenden wiedergegeben sind:
 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Benjamin Calefice, Am Kapf 8, 77790 Steinach, Tel.: 01754477730, E-Mail: aufblas.spass@gmail.com) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Folgen des Widerrufsrechts
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mietteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn , mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft. Dies zieht nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingen nach sich.

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