
"WILLKOMMEN "AufblasSpaß" ist ihre Hüpfburgvermietung im Raum Ortenau, Offenburg, Lahr, Schramberg und natürlich Freiburg. FÜR JEDEN WAS DABEI Ob öffentliches Event, Hochzeit, Familienfest oder Kindergeburtstag. Wir haben die Hüpfburg für Ihren Anlass. Rutschen, 3D Elemente und Klettermöglichkeiten sorgen für Abwechslung. Kurzfristig buchbar und immer erreichbar. Egal was Ihr Anliegen ist, wir versuchen Ihnen möglichst schnell zu helfen. Alles ohne versteckte Kosten und jederzeit stornierbar."
DER HÜPFBURGVERLEIH
im Ortenaukreis
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Hüpfburgen und Eventmodulen
AufblasSpaß GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Hüpfburgen und Zusatzleistungen zwischen AufblasSpaß GbR, Am Kapf 8, 77790 Steinach (im Folgenden „Vermieter“) und den Kunden (im Folgenden „Mieter“).
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Vertragspartner und Vertragsabschluss
2.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist die AufblasSpaß GbR. Es gilt deutsches Recht.
2.2 Buchungsangaben
Der Mieter ist verpflichtet, alle im Buchungsformular geforderten Angaben vollständig und korrekt anzugeben. Dazu gehören:
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Name/Firma und Anschrift
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Telefonnummer und E-Mail
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Lieferadresse
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gewünschter Lieferzeitraum und Abholzeitpunkt
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Auswahl des Moduls und des Aufstelluntergrundes
Falsche oder unvollständige Angaben können zur Stornierung führen und Schadensersatzansprüche auslösen.
2.3 Vertragsabschluss
Mit Absenden des Buchungsformulars gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande.
3. Mitwirkungspflichten des Mieters
3.1 Lieferung
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Der Aufstellort muss barrierefrei und für Transportwagen (mindestens 90 cm Breite) erreichbar sein.
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Treppen, Mauern, Hindernisse oder Wege > 50 m Entfernung sind gesondert anzufragen und kostenpflichtig.
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Der Mieter stellt eine volljährige, zeichnungsberechtigte Kontaktperson, die die Übergabe bestätigt und die sicherheitstechnische Einweisung erhält.
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Wartezeiten durch fehlende Vorbereitung werden mit 25 € zzgl. MwSt pro angefangene 30 Minuten berechnet.
3.2 Aufstelluntergrund
Der Untergrund muss geeignet sein und wird bei der Buchung verbindlich angegeben. Falsche Angaben können zur Leistungsverweigerung führen, wobei der Mieter Schadensersatz bis zur Höhe des Mietpreises schuldet.
Definitionen der Untergründe:
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Rasen gepflegt: dichter Bewuchs, Erdanker möglich, im Basispreis enthalten.
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Rasen ungepflegt: Mischbewuchs/erdige Stellen, Erdanker möglich, Aufpreis für Schutzplane.
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Asphalt/Beton/Pflaster: keine Erdanker möglich, Aufpreis für Schutzplane, Fallschutzmatten und Gewichte.
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Sand: kein Halt, Aufpreis für Schutzplane, Matten und Gewichte, Reinigungspflicht.
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Waldboden/Obstboden: unebener, verschmutzter Untergrund, Aufpreis für Schutzplane, Matten und Gewichte, zusätzliche Reinigungspflicht.
3.3 Stromversorgung
Der Mieter stellt am Aufstellort eine geeignete 230V-Stromversorgung bereit. Versäumnisse können Wartezeitkosten oder Leistungsverweigerung begründen.
3.4 Zubehör und Safetycase
Bei Veranstaltungen übergibt der Vermieter ein Safetycase (Warnwesten, Pfeifen, Windmessgerät etc.).
Der Mieter muss dieses bis zur Abholung vollständig und griffbereit bereithalten. Fehlende oder verschwundene Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
4. Betrieb und Abholung
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Der Mieter sorgt für sicheren Betrieb nach DIN EN 14960 (Merkblätter, Einweisung).
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Die Hüpfburg ist ständig zu beaufsichtigen.
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Bei Regen, Sturm oder Gefahr ist der Betrieb sofort einzustellen.
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Reinigung/Trocknung ist Sache des Mieters; andernfalls wird eine Pauschale von 30 €/h inkl. MwSt berechnet.
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Abholung erfolgt in der Regel innerhalb von 3–6 Stunden nach vereinbarter Uhrzeit. Nachkontrollen auf Schäden/Reinigung sind auch nachträglich zulässig.
5. Preise und Zahlung
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Es gelten die bestätigten Preise.
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Lieferkosten: 0,60 €/km zzgl. MwSt.
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Aufschläge für Untergründe siehe Ziff. 3.2.
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Bedienpersonal: 30 €/Std. zzgl. MwSt.
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Mehrtagesbuchung: 50 % des Basispreises pro Folgetag.
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Rechnung ist innerhalb der Frist zahlbar; bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen und Mahngebühren an.
6. Mietdauer
Die Berechnung der Miete erfolgt pro Veranstaltungstag, unabhängig davon, ob das Mietobjekt nur für wenige Stunden oder den ganzen Tag genutzt wird. Ein üblicher Veranstaltungstag umfasst 6–12 Stunden. Kürzere Nutzungszeiten führen nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises.
Aus organisatorischen Gründen kann der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt freiwillig bis zu 48 Stunden überlassen, sofern keine anderweitige Disposition erforderlich ist. Diese Verlängerung stellt jedoch eine reine Kulanzleistung dar und begründet keinen Rechtsanspruch. Der Vermieter behält sich vor, die Mietdauer jederzeit auf die übliche Veranstaltungsdauer zu begrenzen, sobald eine weitere Vermietung dies erfordert.
7. Termine, Stornierung und Ausfall
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Kann der Vermieter einen Termin nicht einhalten, beschränkt sich die Haftung auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge (außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit).
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Stornierung durch Mieter:
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Bis 2 Tage vor Termin (18 Uhr): kostenlos
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danach: 30 %
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am Veranstaltungstag: 80 %
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Stornierung durch Vermieter:
Bei höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder Witterung kann die Buchung storniert werden; gezahlte Beträge werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen (außer Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).
8. Haftung
8.1 Haftung des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Mietobjekt in technisch einwandfreiem Zustand. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese auf einen technischen Mangel bei Übergabe oder auf vorsätzliches/grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters zurückzuführen sind.
Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
8.2 Haftung des Mieters
Ab Übergabe trägt der Mieter die volle Verantwortung für den sicheren Betrieb. Er haftet insbesondere für:
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unsachgemäße Nutzung oder fehlende Sicherung,
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Standortänderungen nach Übergabe,
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fehlende Kontrolle der Verankerung oder Sicherheitshinweise,
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Schäden durch Missachtung der Merkblätter,
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Verlust oder Beschädigung von Zubehör (einschließlich Safetycase).
9. Genehmigungen und Gebühren
Alle behördlichen Genehmigungen (z. B. Ordnungsamt, TÜV, GEMA) trägt der Mieter.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Ausnahme: Bei Verträgen über Freizeitbetätigungen mit festem Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.