Wir sind aktuell auf der Oberrhein-Messe! Ab sofort nehmen wir Buchungen für das Jahr 2027 an. Aufgrund der Wetterlage nehmen wir Buchungen zwischen Oktober und März nur für Indoor-Veranstaltungen an.
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Sicherheit und Nutzungsregeln

Zertifizierung, Genehmigung, Aufsicht und Verhaltensregeln für sichere Nutzung.

Sind Ihre Hüpfburgen geprüft und zertifiziert?

Ja. Alle unsere Hüpfburgen sind nach DIN EN 14960 zertifiziert und für den gewerblichen Gebrauch zugelassen. Zu jedem Modul gehört ein Prüfbuch, und alle Hüpfburgen werden regelmäßig geprüft.

Über 1.000 Veranstaltungen haben wir bislang ohne Unfall betreut. Windmessgerät, Ballastierung und Fallschutz gehören bei uns seit Jahren zum Standard.

Wir beachten außerdem die Vorgaben der Norm für Aufbau, Befestigung und Betrieb. Bei der Buchung wird Ihnen zum gewählten Untergrund die passende Befestigung und der passende Boden- oder Fallschutz automatisch angeboten. Kombinationen, die nicht zulässig sind, lassen sich bei uns nicht buchen.

Brauche ich für die Hüpfburg eine Genehmigung oder Abnahme?

Bei unseren Hüpfburgen ist nach der Verwaltungsvorschrift „Fliegende Bauten“ in Baden-Württemberg in der Regel weder eine Ausführungsgenehmigung noch eine Abnahme durch einen Prüfer erforderlich.

Entscheidend ist dabei nicht die Gesamthöhe der Hüpfburg, sondern die Höhe des betretbaren Bereichs. Sie liegt bei allen unseren Modellen unter 2,50 m, die maßgebliche Grenze liegt bei 5 m. Bei überdachten Modellen gilt zusätzlich, dass der Weg zum Ausgang höchstens 3 m beträgt.

Ob im Einzelfall etwas anzuzeigen ist, entscheidet das örtlich zuständige Ordnungsamt. Bei Rückfragen der Behörde unterstützen wir gern mit den technischen Daten Ihres Modells.

Muss die Hüpfburg während der Nutzung beaufsichtigt werden?

Ja. Eine Hüpfburg darf während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt genutzt werden.

Die verantwortliche Aufsichtsperson muss den Betrieb beobachten, auf eine angemessene Nutzung achten und bei Problemen oder ungeeigneten Bedingungen unmittelbar reagieren können.

Die Aufsicht muss insbesondere Benutzerzahl, Größenunterschiede zwischen den Kindern und grobes oder gefährliches Spielverhalten im Blick behalten.

Welche Regeln gelten für Kinder auf der Hüpfburg?

Vor dem Betreten werden Schuhe ausgezogen und harte, spitze oder gefährliche Gegenstände abgelegt. Brillen sollten nach Möglichkeit ebenfalls abgenommen werden.

Lebensmittel, Getränke und Kaugummi gehören nicht auf die Spielfläche.

Saltos, Purzelbäume, grobes Raufen sowie das Klettern oder Hängen an Begrenzungswänden sind nicht zulässig.

Größere oder besonders ungestüme Kinder müssen gegebenenfalls getrennt von kleineren Kindern spielen.

Weitere Fragen?

Mehr Antworten finden Sie in der FAQ mit Suche. Für Buchungen: Hüpfburgen ansehen.

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