Sicherheit und Nutzungsregeln
Aufsicht und Verhaltensregeln für sichere Nutzung.
Muss die Hüpfburg während der Nutzung beaufsichtigt werden?
Ja. Eine Hüpfburg darf während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt genutzt werden.
Die verantwortliche Aufsichtsperson muss den Betrieb beobachten, auf eine angemessene Nutzung achten und bei Problemen oder ungeeigneten Bedingungen unmittelbar reagieren können.
Die Aufsicht muss insbesondere Benutzerzahl, Größenunterschiede zwischen den Kindern und grobes oder gefährliches Spielverhalten im Blick behalten.
Welche Regeln gelten für Kinder auf der Hüpfburg?
Vor dem Betreten werden Schuhe ausgezogen und harte, spitze oder gefährliche Gegenstände abgelegt. Brillen sollten nach Möglichkeit ebenfalls abgenommen werden.
Lebensmittel, Getränke und Kaugummi gehören nicht auf die Spielfläche.
Saltos, Purzelbäume, grobes Raufen sowie das Klettern oder Hängen an Begrenzungswänden sind nicht zulässig.
Größere oder besonders ungestüme Kinder müssen gegebenenfalls getrennt von kleineren Kindern spielen.
Weitere Fragen?
Mehr Antworten finden Sie in der FAQ mit Suche. Für Buchungen: Hüpfburgen ansehen.
