Achtung: Neue Buchungen erst wieder ab dem 15. Dezember, ausschließlich für Termine im Jahr 2027. Unser Buchungsablauf und unsere AGB haben sich geändert. Bitte auch als Stammkundschaft den neuen Ablauf genau prüfen.
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Wetter und Schönwettergarantie

Wie die Schönwettergarantie funktioniert und was bei Regen, Wind und Hitze gilt.

Wie funktioniert die Schönwettergarantie?

Bei Outdoor-Buchungen können Sie bei objektiv ungeeigneter Wetterprognose bis 48 Stunden vor Mietbeginn von unserer Schönwettergarantie Gebrauch machen.

Innerhalb dieses Zeitraums kann die betroffene Outdoor-Buchung entsprechend den vereinbarten Bedingungen kostenfrei storniert werden.

Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist ist eine kostenfreie wetterbedingte Stornierung nicht mehr möglich. Bei Buchungen innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn gilt die Schönwettergarantie nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Einzelheiten ergeben sich aus unseren AGB.

Was passiert, wenn das Wetter während der Mietzeit umschlägt?

Die sichere Nutzung hat immer Vorrang. Verschlechtern sich die Bedingungen während der Mietzeit, muss der Betrieb gegebenenfalls sofort unterbrochen werden.

Das gilt insbesondere bei starkem Wind, gefährlichen Böen, Gewitter, starker Nässe oder anderen Bedingungen, unter denen die Hüpfburg nicht mehr sicher benutzt werden kann.

Die Kinder verlassen das Spielgerät zunächst vollständig. Anschließend müssen Wetterlage, Verankerung, Aufstellbereich und Spielgerät kontrolliert werden.

Erst wenn wieder sichere Betriebsbedingungen bestehen, darf die Nutzung fortgesetzt werden.

Kann eine Hüpfburg bei extremer Hitze benutzt werden?

Nicht automatisch. Auch bei trockenem und sonnigem Wetter kann eine Hüpfburg vorübergehend nicht sicher benutzbar sein.

Stark der Sonne ausgesetzte Flächen können sich erheblich aufheizen. Die Aufsichtsperson muss deshalb insbesondere an sehr heißen Tagen regelmäßig prüfen, ob Rutschflächen, Einstiege und Spielflächen noch gefahrlos benutzt werden können.

Ist die Oberfläche zu heiß:
Nutzung unterbrechen und das Spielgerät zunächst abkühlen lassen.

Bitte versuchen Sie nicht, eine aufgeheizte Hüpfburg eigenständig mit Wasser zu kühlen.

Schützt das Dach einer Hüpfburg vor Regen?

Nein. Ein vorhandenes Dach ist bei unseren üblichen Hüpfburgen in erster Linie als Sonnen- beziehungsweise Sichtschutz zu verstehen.

Es macht die Hüpfburg nicht zu einem wetterfesten oder regendichten Spielgerät.

Regen kann seitlich eindringen und über Nähte oder konstruktive Öffnungen in tiefere Bereiche des Spielgerätes gelangen.

Dach vorhanden bedeutet daher nicht:
Die Hüpfburg kann bei Regen einfach weiter betrieben werden.

Darf ich die Hüpfburg bei Hitze mit Wasser abkühlen?

Nein – sofern das gebuchte Modul nicht ausdrücklich für einen Betrieb mit Wasser vorgesehen ist.

Normale Hüpfburgen dürfen nicht mit Gartenschlauch, Sprühflasche, Rasensprenger oder anderen Bewässerungssystemen befeuchtet werden, um die Oberfläche zu kühlen.

Wasser kann über Nähte und konstruktive Öffnungen in den Sockel beziehungsweise tieferliegende Bereiche des Spielgerätes gelangen. Dort trocknet es wesentlich schlechter als auf der sichtbaren Oberfläche.

Beim Zusammenlegen kann eingeschlossene Feuchtigkeit innerhalb des Gerätes weiter verteilt werden. Bleibt sie längere Zeit eingeschlossen, können Geruch, Stockflecken, Schimmel und erheblicher Trocknungsaufwand entstehen.

Bei Hitze gilt deshalb:
Nutzung unterbrechen und abkühlen lassen – nicht bewässern.

Weitere Fragen?

Mehr Antworten finden Sie in der FAQ mit Suche. Für Buchungen: Hüpfburgen ansehen.

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